Gesundheitsfachberufe Medizinalkartei
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81-2700
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
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Ansprechpartner
Sachbearbeiterin
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81 2700
E-Mail: cathy.sturm@kreis-ak.de
Raum: 012
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Beschreibung
Das Gesundheitsamt überwacht die staatlich geregelten Berufe des Gesundheitswesens und die Führung von Berufsbezeichnungen in diesem Bereich.
Die in einem Beruf des Gesundheitswesens Tätigen sind verpflichtet, soweit sie ihre Tätigkeit selbstständig ausüben und/oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen, die Aufnahme und Beendigung der Berufsausübung sowie Änderungen beim Gesundheitsamt anzuzeigen.
Berufe des Gesundheitswesens sind unter anderem Ärzte/innen, Heilpraktiker/innen, Krankenschwestern/ pfleger/innen, Hebammen/Entbindungspfleger, Pflegedienste, Altenpfleger/innen, Physiotherapeuten/innen, Podologen/innen et cetera.
Die Anzeige kann in einem formlosen Schreiben erfolgen, mitzuteilen sind darin:
- Zeitpunkt des Beginns/beziehungsweise Beendigung der Berufsausübung
- Anschrift der Niederlassung (Praxis)
- Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit
- dem Schreiben sind die Nachweise über die Berechtigung zur Ausübung des Berufs und zur Führung der Berufsbezeichnung beizulegen (beglaubigte Abschrift/Kopie)
Das Gesundheitsamt stellt dann eine Bestätigung über die Anmeldung zur Vorlage bei einer Krankenkasse, bbeziehungsweise dem Finanzamt aus.
Im Rahmen der Medizinalaufsicht erledigt das Gesundheitsamt zudem folgende Aufgaben:
- Verzeichnis der im Kreis niedergelassenen, selbständig tätigen Ärzte/innen
- Aufsicht über Heilpraktiker/innen, Erlaubniserteilung zur Berufsausübung
- An-, Um- und Abmeldungen der Niederlassungen der nichtakademischen Berufe im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel Heilpraktiker/innen, Physiotherapeuten/innen, Podologen/innen, Logopäden/innen
Auch Gewerbetreibende wie zum Beispiel kosmetische Fußpflege, Piercing-Studios, Tattoo-Studios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Sonnenstudios et cetera sind verpflichtet sich beim Gesundheitsamt anzumelden, da sie der hygienischen Überwachung unterliegen.